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Januar 2007

Kurz-Info: Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007

Kategorien: Klienten-Info

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007 mit Erlass vom 11. Oktober 2006 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe 2007 2006 2005
0 bis 3 Jahre 167,- 164,- 160,-
bis 6 Jahre 213,- 209,- 204,-
bis 10 Jahre 275,- 270,- 264,-
bis 15 Jahre 315,- 309,- 302,-
bis 19 Jahre 370,- 363,- 355,-
bis 28 Jahre 465,- 457,- 447,-

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.
Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

Bild: © citronenrot - BMF


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