Klienten-Info

Aktuell Archiv Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Juni 2006

Kurz-Info: Dienstzettel bei freiem Dienstverhältnis

Kategorien: Klienten-Info

Bei einem freien Dienstverhältnis gem. § 4 Abs. 4 ASVG hat der Dienstgeber unverzüglich nach dessen Beginn dem Dienstnehmer eine schriftliche Aufzeichnung über wesentliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auszuhändigen. Dieser "Dienstzettel" ist gebührenfrei und hat folgende Mindestangaben zu enthalten:

  • Name und Anschrift des Dienstgebers und Dienstnehmers,
  • Beginn, Dauer und Ende des Vertrages,
  • Art der Tätigkeit,
  • Höhe und Fälligkeit des Entgeltes.

Bei Auslandstätigkeit kommen noch hinzu: Dessen voraussichtliche Dauer und die (zusätzliche) Vergütung in welcher Währung, falls nicht in EURO.
Hat das Dienstverhältnis bereits am 1. Juli 2004 bestanden und wurde noch kein Dienstzettel ausgestellt, so ist auf Verlangen des Dienstnehmers binnen zwei Monaten dieses auszuhändigen

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.