Klienten-Info

Aktuell Archiv Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
März 2011

Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen - Verschärfungen zurückgenommen!

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Eine mit dem Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien im Dezember 2010 angekündigte Verschärfung bei der Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen soll - wie das Finanzministerium jüngst angekündigt hat - wieder zurückgenommen werden. Zur Bekämpfung von Schwarzeinkäufen in der Gastronomie war angedacht, dem Einzelhandel eine namentliche Registrierung der Käufer ab dem Erwerb von 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw. 30 Liter alkoholfreie Getränke aufzubürden. Da diese Regelung einen massiven Verwaltungsaufwand bedeutet hätte, soll diese Regelung nun wieder zurückgenommen werden. Somit gelten für die Registrierungspflicht wieder die alten Mengen, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia


Verwandte Themen:
Gastronomie | Getränke | Registrierungspflicht

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.