Klienten-Info

Aktuell Archiv Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
September 2005

Pauschale Reisevergütungen an freie Dienstnehmer

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Derartige Vergütungen (Km-Gelder, Tages- / Nächtigungsgelder) unterliegen bei freien Dienstnehmern lt. VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176 der Sozialversicherungspflicht, weil lt. ASVG nur Ersätze von tatsächlichen - durch Belege nachgewiesene - Auslagen beitragsfrei sind. Diese Rechtsauslegung gilt grundsätzlich für die Vergangenheit. Um Aufrollungen zu vermeiden, konzediert die Sozialversicherung deren Anwendung erst ab Veröffentlichung des Erkenntnisses, somit abMai 2005.

Nach wie vor ist zu empfehlen, an freie Dienstnehmer keine Reisevergütungen zu bezahlen, weil dies als Indiz für ein echtes Dienstverhältnis geltenkönnte.

Bild: © kim - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.