Klienten-Info

Aktuell Archiv Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.kupferschmid.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Heilbehandlungskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung absetzbar


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2007

Kurz-Info: Heilbehandlungskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Kategorien: Klienten-Info

Für die Anerkennung von Krankheitskosten als a.g. Belastung ist es - lt. LSt-Protokoll 2006 - erforderlich, dass die Behandlungskosten in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Beseitigung der Krankheit darstellen. Erfolgt die Behandlung im Ausland durch dort anerkannte Heilpraktiker, können die Behandlungskosten sowie die Fahrtkosten (Kilometergelder) unter Berücksichtigung der in § 34 EStG geregelten Selbstbehalte (bis maximal 12%) steuerlich geltend gemacht werden.
In Österreich bedürfen Behandlungen durch nichtärztliches Personal (z.B. Physiotherapeuten) grundsätzlich einer ärztlichen Verschreibung. Für derartige Behandlungen im Ausland ist eine steuerliche Anerkennung nur möglich, wenn die medizinische Erforderlichkeit durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.