Klienten-Info

Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
März 2008

Dienstreise in Kombination mit anschließendem Privataufenthalt

Kategorien: Klienten-Info

Arbeitnehmer haben mitunter im Zuge von Dienstreisen die Möglichkeit, an die Dienstreise einen Urlaub anzuhängen. Der Rückflug wird dabei vom Arbeitgeber bezahlt (zum Teil auch für diesen vorteilhaft, da am Wochenende oftmals günstigere Flüge bezogen werden können). Der Umstand, dass an die Dienstreise ein Urlaub angehängt wird bzw. die Rückreise nicht auf direktem Weg erfolgt, hat keine Auswirkungen auf die lohnsteuerfreie Behandlung des Reisekostenersatzes beim Dienstnehmer bzw. auf die Abzugsfähigkeit beim Arbeitgeber.

Strengere Maßstäbe werden von der Finanzverwaltung bei Dienstreisen von Geschäftsführern angelegt, da diese aufgrund ihrer Stellung in der Regel auf die Gestaltung der Dienstreise und den damit verbundenen Urlaub Einfluss nehmen können.

Bild: © estima - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.