Klienten-Info

Suche
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Januar 2021

Coronavirus: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info

Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).

  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.

  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

 

Bild: © Adobe Stock - ezstudiophoto


Verwandte Themen:
Coronavirus | Ausfallsbonus

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Kupferschmid Steuerberatungs KG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.